Wir bitten Sie, Ihr Kind 10 Minuten vor Ende der Schließzeit abzuholen,
damit wir den Übergang angenehm gestalten können.
Monatliche Buchungszeiten und Beiträge
Buchungszeiten
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Buchungsstunden
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Elternbeiträge
Abzüglich 100 € Beitragszuschuss
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07:00 Uhr – 07:30 Uhr
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Frühdienst
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Wird in die Buchungszeit eingerechnet.
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07:30 Uhr – 12:30 Uhr
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4 bis zu 5 Stunden
Kurzbuchungszeit
ohne Mittagessen
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150 € / 50 €
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07:30 Uhr – 13:30 Uhr
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5 bis zu 6 Stunden
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168 € / 68 €
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07:30 Uhr – 14:30 Uhr
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6 bis zu 7 Stunden
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189 € / 89 €
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07:30 Uhr – 15:30 Uhr
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7 bis zu 8 Stunden
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208 € / 108 €
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07:30 Uhr – 16:30 Uhr
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8 bis zu 9 Stunden
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234 € / 134 €
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07:00 Uhr – 16:30 Uhr
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9 bis zu 10 Stunden
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260 € / 160 €
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- An den einzelnen Wochentagen können unterschiedliche Zeiten gebucht werden (s. Tabelle).
- Die
Kurzbuchungszeit ist OHNE Mittagessen, alle anderen Buchungszeiten können nur MIT Mittagessen gebucht werden. Der Frühdienst ist Teil der
Buchungszeit und kann je nach Bedarf dazu gebucht werden.
- Erste Abholzeit: 12:15 – 12:30 Uhr – VOR
dem Mittagessen
Zweite
Abholzeit: 13:15 – 13:30 Uhr – VOR der Ruhezeit
Dritte Abholzeit: ab
14:30 Uhr gleitend – NACH der Ruhezeit
- Buchungszeitenveränderungen können zweimal im Jahr vorgenommen werden, im Dezember (mit Gültigkeit zum 1. Januar) und im Juli (mit Gültigkeit zum 1. September). Nach Sichtung des Personalschlüssels entscheiden wir, ob eine Höherbuchung möglich ist.
- Die Beiträge werden 12 mal pro Jahr erhoben. Zu den Kindergartenbeiträgen buchen wir zusätzlich folgendes ab:
- Das Spielgeld von monatlich 8
€.
- Das Getränkegeld von monatlich 3
€.
- Das Essen wird monatlich in Form einer Essenspauschale abgebucht.
Sie zahlen pro Essenstage in der Woche: 5 Tage
80 € ; 4 Tage 64 € ; 3 Tage 48 € ; 2 Tage 32 € ; 1 Tag 16
€
- Für Kinder unter 3 Jahren wird für die Monate bis zur Vollendung des
3. Lebensjahres der doppelte Monatsbeitrag berechnet.
- Geschwister erhalten eine Geschwisterermäßigung von 15 €.
- Bitte umgehend schriftlich melden, wenn sich
Telefonnummern oder andere wichtige Daten ändern und/oder neue Personen
das Kind abholen wollen.
- Bitte beachten Sie: bei Inanspruchnahme einer
Tagesmutter oder eines Kindergartenplatzes fällt das Betreuungsgeld weg.